Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der upgrade4you GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der upgrade4you GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern über die Vermittlung von Personal sowie die Überlassung von Arbeitnehmern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Personalvermittlung
2.1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber geeignete Bewerber für zu besetzende Stellen zu vermitteln. Eine Garantie für die erfolgreiche Vermittlung wird nicht übernommen.
2.2 Vergütung
Die Vergütung für die Personalvermittlung wird nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Die Vergütung wird fällig, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
2.3 Gewährleistung
Scheidet ein vermittelter Arbeitnehmer innerhalb der ersten drei Monate aus dem Arbeitsverhältnis aus, ohne dass der Auftraggeber dies zu vertreten hat, wird der Auftragnehmer kostenfrei eine Ersatzkraft vermitteln oder die erhaltene Vergütung anteilig zurückerstatten.
3. Arbeitnehmerüberlassung
3.1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung. Der überlassene Arbeitnehmer ist ausschließlich Arbeitnehmer des Auftragnehmers und in dessen Betrieb eingegliedert. Das Weisungsrecht hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung der Tätigkeit steht während der Dauer der Überlassung dem Auftraggeber zu.
3.2 Vergütung
Die Vergütung für die Arbeitnehmerüberlassung richtet sich nach der vereinbarten Stundensatztabelle und ist monatlich nach Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden einschließlich Zuschläge für Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit.
3.3 Arbeitszeit und Urlaub
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeit- und Arbeitszeitschutzbestimmungen einzuhalten. Urlaubsansprüche sind mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Der Auftraggeber hat die Arbeitszeiten der überlassenen Arbeitnehmer zu erfassen und dem Auftragnehmer monatlich zu bestätigen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Die überlassenen Arbeitnehmer nicht unmittelbar oder mittelbar im Anschluss an die Überlassung einzustellen, es sei denn, es wurde eine entsprechende Vermittlungsgebühr vereinbart und entrichtet
- Den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn überlassene Arbeitnehmer nicht erscheinen oder die Tätigkeit abbrechen
- Für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen und die überlassenen Arbeitnehmer über besondere Gefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten
- Die erforderlichen Arbeitsschutzmittel und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag über Arbeitnehmerüberlassung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab Januar 2024.
upgrade4you GmbH
Deichstraße 1
20459 Hamburg